Geerbtes Haus in Ostfriesland verkaufen: So läuft es in der Erbengemeinschaft

Eine Immobilie zu erben ist selten nur eine finanzielle Angelegenheit -- oft treffen dabei auch unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Familie aufeinander. Wir begleiten regelmäßig Erbengemeinschaften in Ostfriesland durch genau diesen Prozess und wissen, worauf es ankommt.
Der rechtliche Rahmen
Gehört eine Immobilie mehreren Erben gemeinsam, braucht ein Verkauf grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben. Vorher muss meist das Grundbuch berichtigt werden -- dafür benötigen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Welche Unterlagen für den Verkauf insgesamt benötigt werden, erklären wir in unserem Artikel Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Ostfriesland?
Wenn sich die Erben nicht einig sind
Können sich die Beteiligten nicht auf einen Verkauf einigen, bleibt als letztes Mittel die Teilungsversteigerung -- die aber meist deutlich schlechtere Erlöse bringt als ein regulärer Verkauf. Deshalb lohnt es sich fast immer, frühzeitig eine neutrale, vermittelnde Instanz einzuschalten.
Steuerliche Aspekte im Blick behalten
Neben der Erbschaftsteuer ist bei einem Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb häufig auch die Spekulationssteuer relevant -- außer, die Immobilie wurde selbst bewohnt. Wir empfehlen hier immer, zusätzlich einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Wie wir helfen
Wir ermitteln einen marktgerechten, für alle Seiten nachvollziehbaren Wert, kommunizieren transparent mit allen Miterben und sorgen für einen Verkaufsprozess, der die Familie nicht zusätzlich belastet, sondern entlastet. Mehr zum Ablauf finden Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen. Häufige Fragen rund um Erbschaft und Immobilien beantworten wir außerdem in unseren FAQ.


Kommentare